Bestimmungen

Reglement Postendienst für Veranstalter
Gültig ab Januar 2018

  1. Zweck
    1.1 Das vorliegende Reglement regelt die Anforderungen von Samariterposten bei
    Veranstaltungen jeglicher Art im gesamten Vereinsgebiet des örtlichen Samariter Vereins
    Walenstadt und Umgebung (SVW u.U.).

  2. Begriff
    1.1 Auf den Samariterposten erhalten Verletzte oder akut Erkrankte unentgeltlich erste Hilfe und
    wenn nötig, Betreuung bis zum Eintreffen von professioneller Hilfe.
    1.2 Allfällige Auslagen für Transporte, Material und weitere Umtriebe werden dem Veranstalter oder Patienten belastet.
    1.3 Patiententransporte gehören nicht zum Aufgabenbereich des Postensamariters.
    1.4 Die Betreuung Betrunkener gehört nicht zum Aufgabenbereich des Postensamariters.
    Der Veranstalter hat dafür entsprechendes Personal zu rekrutieren!

  3. Zuständigkeiten
    3.1 Der Samariterverein, vertreten durch deren Vorstand, ist verantwortlich für den Postendienst in
    seinem Einzugsgebiet. Bei Grossveranstaltungen kann nach Absprache, die Koordination und
    Verantwortung an den Kantonalverband Bündner Samaritervereine (KVBS) oder dem
    Schweizerischen Samariterbund (SSB) übertragen werden. (Risikostufen 4 und 5 gem. SSB)

  4. Verantwortlichkeit
    4.1 Der Vereinsvorstand bestimmt für die Organisation des Postendienstes eine Person, welche
    für die Koordination und die Durchführung der Postendienste in seinem Einzugsgebiet
    verantwortlich ist.

  5. Schweigepflicht
    5.1 Gegenüber Dritten untersteht der dienstleistende Samariter über alles, was er in Ausübung
    seiner Arbeit erfährt, der Schweigepflicht, ausgenommen gegenüber Arzt und Rettungsdienst.

  6. Organisatorisches für Veranstalter / Planung
    6.1 Alle Organisatoren von Veranstaltungen jeglicher Art, haben ihren Bedarf für Samariterposten
    beim zuständigen Samariterverein, mittels Anmeldeformular (im Anhang) rechtzeitig,
    spätestens bis acht Wochen vor dem Anlass, anzumelden! Erfolgt die Anfrage zu spät, kann
    sie abgelehnt werden.
    6.2 Der verantwortliche Vertreter des SVW u.U. vertritt in der Planungsphase die Belange des
    Samaritervereins für den Postendienst gegenüber dem Veranstalter, welcher mit dem
    Organisator über die Bedingungen für den Einsatz der Samariter verhandelt und er stellt die
    personellen, räumlichen und finanziellen Vorgaben fest. (siehe Pt. 4.1)
    6.3 Temporäre Samariterposten werden im Auftrag und zu Lasten des Veranstalters errichtet. Der
    SVW u.U. hat das Recht, die Übernahme eines Auftrages abzulehnen.
    6.4 Bei der Standortwahl muss darauf geachtet werden, dass die Zugänglichkeit (gute Zu- und
    Wegfahrt für den Rettungsdienst) und Auffindbarkeit problemlos gewährleistet ist
    6.5 An den festen Samariterposten werden die folgenden Anforderungen gestellt: Genügend grosser und geschlossener Raum, ausschliesslich für Samariter, wenn möglich 3x4m, mit Tisch, Strom, Heizung oder Klimaanlage, (je nach Jahreszeit) genügend Licht, fliessendes Wasser, WC (in der Nähe). Der Raum muss problemlos mit einer Bahre erreichbar sein.

  7. Entschädigung
    7.1 Für die Organisation, Einrichtung, Miete, Unterhalt und Betrieb des Samariterpostens und den
    Einsatz der Samariter wird vom Veranstalter eine Entschädigung verlangt.
    7.2 Der Veranstalter trägt ausserdem die Kosten der professionellen, sanitätsdienstlichen Mittel wie
    Platzarzt, Rettungswagen usw.

  8. Verpflegung
    Die Dienst leistenden Samariter werden während der Dauer ihres Einsatzes auf Kosten des
    Veranstalter mit einer Mahlzeit und Getränk verpflegt.

  9. Folgende Beträge werden in Rechnung gestellt

  • Grundtaxe für Administration und Logistik für 1 Tag** Fr. 100.00
  • Grundtaxe für Administration und Logistik für 2 und mehrere Tage** Fr. 150.00
  • Allfällige Mietgebühren, z.B. Zelt, Container usw. nach Aufwand
  • Krankentransporte durch Rettungsdienst nach Aufwand
  • Verbrauchsmaterial Kosten nach Aufwand
  • Kilometerentschädigung, pro km Fr. 00.75
  • Stundensatz pro Samariter* Tageinsatz 08.00 – 22.00 Uhr Fr. 30.00
  • Stundensatz pro Samariter* Nachteinsatz 22.00- 08.00 Uhr Fr. 40.00

    • Mindestbesetzung: zwei Posten-Samariter. Die effektive personelle Besetzung richtet sich
      nach der Grösse der Veranstaltung und der Risikostufe.
      **Die Grundtaxe wird auch bei Absage der Veranstaltung in Rechnung gestellt.
  1. Versicherung
    Eine Haftpflichtversicherung seitens des Veranstalters ist von Vorteil

  2. Besonderes
    Bei mehrtägigen Anlässen können die Stundensätze gemäss Absprache mit der verantwortlichen Person des SVW u.U. durch einen Pauschalstundensatz angepasst werden. (z.B. Musical)

  3. Sponsoring
    Die oben aufgeführten Ansätze werden auf jeden Fall verrechnet und sind im Budget des Veranstalters aufzuführen. Der Vorstand des SVW u.U. entscheidet über einen allfälligen Sponsoren-Beitrag bei Nonprofit-Anlässen kleiner Vereine auf Anfrage des Veranstalters.

Schlussbestimmungen
Alle früheren Postendienst-Reglemente werden durch dieses Reglement ersetzt.
Anhang Formulare:

  • Anmeldung Postendienst,
  • Vereinbarung zur Übernahme des Postendienstes bei Grossanlässen

Unterterzen, 1. Januar 2018

Die Präsidentin Der Aktuar
Ursina Merk Robert D’Agaro

……………………………….. ……………………………….

Anmeldung Postendienst Bitte diese Anmeldung frühzeitig, spätestens 8 Wochen
vor der Veranstaltung an den Samariterverein senden

Veranstalter
Art der Veranstaltung
Ort der Veranstaltung
Datum: Zeit von: Bis: Uhr = Std.
Datum: Zeit von: Bis: Uhr = Std.
Datum: Zeit von: Bis: Uhr = Std.
Name Kontaktperson Veranstalter:
Telefon P.: G.: Natel:
Strasse: Ort:
Adresse für die
Rechnungsstellung:

Beschreibung der Veranstaltung:
Aktive Beteiligte Anzahl aktiv Beteiligte:
Ja Nein
Sind die aktiv Beteiligten körperlich stark gefordert?  
Sind die aktiv Beteiligten als Amateure tätig?  
Ist der Ausbildungs-/Trainingsstand eher tief?  
Birgt die Betätigung ein spezielles Unfallrisiko?  
Wenn Ja, welches?
Besteht Körperkontakt (Kampfsport / Mannschaftssport)?  
Sind Anhäufungen möglich (z.B. Fahrerfeld)?  
Zuschauer/Besucher Anzahl der erwarteten Besucher?
Ist ein grosses Gedränge möglich?  
Speziell gefährdete Gruppe? Z.B. ältere Leute, Herzpatienten usw.?  
Einfluss von Alkohol, Drogen möglich?  
Umfeld Ist die Veranstaltung grossräumig Verteilt?  
Mögliche Einflüsse wie übermässige Hitze, Sauerstoffmangel?  
Erkenntnisse über risikosteigernde Faktoren?  
Ist die Wettersituation risikosteigernd?  
Haftpflichtversicherung vorhanden?  
Beschreibung des Geländes: z.B. Halle, Sportplatz, Wald, See

Ort und Datum: Unterschrift

Formular zum Kopieren

Vereinbarung zur Übernahme des Postendienstes
bei Grossanlässen

Zwischen

dem Samariterverein: …………………………………………………………………………
und Veranstalter: …………………………………………………………………………
Ort der Veranstaltung: …………………………………………………………………………
Datum: ………………………………………………………………………………………….

Risikobeurteilung:  Stufe 1  Stufe2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5

Der Samariterverein stellt Samariter:
Datum: ……………………… von: …………………. bis: ………………. Uhr
Datum: ……………………… von: …………………. bis: ………………. Uhr
Datum: ……………………… von: …………………. bis: ………………. Uhr
Datum: ……………………… von: …………………. bis: ………………. Uhr
Total Einsatzstunden: …….... Samariter x ………………Tagstunden = ……………. Std.

Total Einsatzstunden: …….... Samariter x ………………Nachtstunden = ……………. Std.

lnfrastruktur
Standplatz für Container,
Postenwagen, das Zelt  nicht vorhanden  vorhanden
Wo: ………………………………………………………….......
Elektrischer Anschluss 230V: ………………………..………
Wasseranschluss: …………………………………………….
WC: …………………………………………………………….
Raum für den Postendienst vom Veranstalter gestellt:  Ja  Nein
Wo: ………………………………………………………….......
Raumbezeichnung: ……………………………………………
Grösse: …………………………………………………………
Elektrischer Anschluss 230V: ………………………..………
Wasseranschluss: …………………………………………….
Telefonanschluss: …………………………………………….
Zufahrtsweg für den Rettungsdienst: ……………………………………………………..
………………………………………………………………………………………………….
Formular zum Kopieren